Botulinumtoxin A ist ein von Bakterien produziertes Toxin. Es wird seit vielen Jahren erfolgreich zur Behandlung von neurologischen Erkrankungen wie z.B. spastischen Lähmungen eingesetzt, da es die Überleitung spezieller Nervenimpulse hemmt.
Die Behandlung der axillären Hyperhidrose mit Botulinumtoxin A ist effektiv und sicher. Die Patienten sprechen in der Regel immer wieder gleich auf die Injektionen an, d.h., ein Gewöhnungseffekt setzt nicht ein. Der Vorteil der Behandlung liegt im fehlenden Operationsrisiko und der vollen Rückbildbarkeit der Wirkung. Nachteilig ist jedoch, dass die Behandlung alle 6-8 Monate wiederholt werden muss.
Das Toxin wird ganz oberflächlich in die Haut gespritzt, gelangt zu den dort lokalisierten Schweißdrüsen und verhindert innerhalb weniger Tage gezielt das Absondern von Schweiß. Da nur eine kleine Region des Körpers behandelt wird, sind die Betroffenen weiter in der Lage zu schwitzen und so die eigene Körpertemperatur konstant zu halten. Andere Nervenfunktionen, wie das Fühlen oder Tasten durch die Haut, werden nicht beeinflußt.
In der Regel werden 10-15 Injektionen pro Achselhöhle gesetzt. Der dabei entstehende Schmerz ist sehr gering. Die Behandlung wird ambulant durchgeführt, ihre Fahrtauglichkeit oder Arbeitsfähigkeit wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
Mit einem Wirkungseintritt ist zwischen dem 3. bis zum 14. Tag zu rechnen. In seltenen Fällen kann eine Wirkung ausbleiben. Dies kann vielfältige Ursachen haben. Eine Annahme ist, dass eine relative Immunität gegen das Botulinumtoxin aufgrund einer Impfung (z.B. Tetanus) besteht. Dann kann eine erneute Behandlung mit ggf. doppelter Dosis zum gewünschten Erfolg führen.
Eine Injektion von Botulinumtoxin A sollte nicht erfolgen, wenn bestimmte Vorerkrankungen (z.B. eine generalisierte Störung der Muskelaktivität) vorliegen, bei Schwangerschaft und Stillzeit oder während der Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Aminoglykosid-Antibiotika).
Die Kosten für die Behandlung errechnen sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) sowie den Materialkosten und werden Ihnen gerne ausführlich im Rahmen eines Beratungsgespräches dargelegt.
Natürlich können und sollen diese Informationen kein fachärztliches Aufklärungsgespräch ersetzen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie um eine telefonische Terminvereinbarung für ein individuelles, informatives und sachliches Beratungsgespräch.
